Die Befähigung für das Kundalini-Tantra (Tantra-Sashtra-adhikära) wird im zweiten Kapitel des Gandharva-Tantra wie folgt beschrieben:
„…Der Aspirant muss befähigt sein (daksa), er muss seine Sinne beherrschen (jitendriya), frei sein von Neid, Eifersucht und Schadenfreude gegenüber allen Lebewesen (sarva-präni-hite-ratah) und muss mental rein sein (suchi). Er muss an die Veden, also die Divinität, glauben (astika), sein Vertrauen auf das Brahma setzen und seine Zuflucht zu Ihm nehmen (brahmaväbi, brahmaparäyana), und er muss ein Non-Dualist (dvaita-hina) sein!“
Nur ein solcher Aspirant ist für Kundalini-Yoga geeignet, andernfalls ist er kein qualifizierter Sädhaka (so´smin sähstre adhikäri syät tadanyatra na sädhaka…).